Reisgis Stein - Schutz - Pflege

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Vertragsbedingungen


Der Auftragnehmer schuldet eine Reinigung entsprechend dem Stand der Technik. Der Auftraggeber akzeptiert, dass eine Garantie für die Entfernung aller Flecken nicht gegeben werden kann. Je nach vorhandener Verschmutzung und den Eigenschaften des Steines bzw. der Fugen kann die Entfernung einzelner Flecken technisch oder faktisch unmöglich sein. Dies ändert nichts am Anfall der vereinbarten Vergütung.

Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Beschau erkennen kann (z.B. frühere unsachgemäße Behandlung, Imprägnierungen, Silikone, nicht erkennbare Risse im Boden, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Eigenschaften).

Der Auftragnehmer haftet für Bearbeitungsschäden, z. B. an angrenzenden Bauteilen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass bis zum Beginn der Arbeiten der Boden-/Wandbelag vollständig ausgetrocknet ist. Er sorgt ferner dafür, dass eine eventuelle Fußbodenheizung nicht in Betrieb ist, damit der Belag „naturkalt“ ist. Durch laufende Fußbodenheizung trocknen Schmutzwasser und Imprägnierungen, Versiegelungen etc. zu schnell an und es können Verfleckungen entstehen, für die der Auftragnehmer nicht haftet.

Der Auftraggeber lässt alle Arbeiten an den Fugen bzw. Dehnfugen möglichst vor den Reinigungsarbeiten ausführen, um Verfärbungen durch eindringendes Wasser, Reiniger, Lösungsmittel etc. zu vermeiden.

Die Angebotspreise sind für besenreine, frei zugängliche Flächen kalkuliert. Sind Ausräumarbeiten notwendig, werden diese gesondert auf Regie abgerechnet. Bei größeren Aufräumarbeiten informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer rechtzeitig, damit der Auftragnehmer personell darauf vorbereitet ist. Weicht die tatsächlich bearbeitete Fläche um mehr als 10 Prozent von der angebotenen Fläche nach unten ab, so erhöht sich der Angebotspreis um den gleichen Prozentsatz.

Strom und Wasser sind bauseits durch den Auftraggeber zu stellen.

Zwischen der Vorbereitung durch eine Reinigung und der Endbehandlung bedarf es in der Regel einer Trocknungspause von mehr als 12 Stunden. Der Auftraggeber wird für diese Zeit geeignete Vorkehrungen treffen, damit Dritte den Belag nicht betreten und verunreinigen.

Für Treppen und Fensterbretter gilt die Vereinbarung, dass ein Laufmeter Treppe oder Fensterbrett als 1 Quadratmeter Bearbeitungsfläche gilt. Für Wände gilt die Vereinbarung, dass ein Quadratmeter Wand als 1,5 Quadratmeter Bearbeitungsfläche berechnet wird.

Bei Außenarbeiten können Termine nur unter Vorbehalt trockenen Wetters abgegeben werden.

Für Arbeiten, die auf Wunsch des Auftraggebers am Samstag oder Sonntag durchgeführt werden müssen, erfolgt ein Aufschlag in Höhe von 25 Prozent.

Nach Beendigung unserer Arbeiten erhält der Auftraggeber eine Pflegeempfehlung für den laufenden Unterhalt. Diese Pflege ist auf den Stein sowie auf die vorgenommen Behandlung abgestimmt. Auch wird diese Empfehlung auf die vorhandene Rutschsicherheit abgestimmt. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn durch ungeeignete Reinigungsmittel oder unsachgemäße Pflege die Rutschsicherheit, der Schutz oder das Aussehen des Steines zerstört werden.


Stand: 31. Januar 2009

 

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